Infos zum Feuerwerk im Jahr
Kurz erklärt: Wir haben unseren Shop in zwei Kategorien unterteilt:
Silvesterfeuerwerk - kurz F2 Artikel genannt
F2 - Dies sind eigentlich Artikel, die man eigentlich nur zu Silvester erwerben kann, ABER hier sind Ausnahmen möglich. Das Abbrennen dieser Artikel ist im Jahr mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Ein grüner Punkt am Artikel im Shop zeigt euch, ob der Artikel verfügbar ist.
Zum sicheren Abschuss könnt Ihr Euch dafür bei uns Holzkisten leihen. Es muss also nicht immer ein großer Verbund sein :-)
Ganzjahresfeuerwerk - kurz F1 Artikel genannt
F1 - Artikel dürfen das ganze Jahr verwendet werden. Es wird also keine Genehmigung benötigt. Das Gute ist, dass auch komplett gefertigte Lichterbilder wie z. Bsp. Herzen oder Zahlen darunter fallen. Ein Dauerbrenner in dieser Rubrik sind natürlich Wunderkerzen oder Eissterne. Auch gibt es einige Fontänen, die sehr schön anzusehen sind, ohne verloren zu wirken.
Was brauche ich, um Feuerwerk im Jahr abbrennen zu können?
- Formular zum Beantragen der Ausnahmegenehmigung
- Abbrennerlaubnis des Grundstückinhabers (muss enthalten: Ort, Uhrzeit, Name und Unterschrift des Inhabers) bitte immer gleich mit dem Antrag einreichen
Wo muss ich das beantragen?
- Je nach Abbrandort hat jeder Kreis seinen eigenen Ansprechpartner, es gilt diesen herauszufinden, um dort die Formulare einzureichen.
- Formular zum Beantragen der Ausnahmegenehmigung.: Für Veranstaltungen in Magdeburg klick hier
Wann muss der Antrag gestellt werden?
- ein Antrag zum Feuerwerk muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde vorliegen
Einfach und schnell!
- Ruft an, macht einen Termin oder schaut einfach vorbei, wir helfen Euch beim Beantragen.